AGB
1. Geltungsbereich
Der Kunde anerkennt die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Gerber Informatikdienstleistungen nachstehend G-IT genannt. Alle Geschäftsaktivitäten der G-IT unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern ihnen nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung entgegensteht.
2. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Ein Auftrag gilt insbesondere in folgenden Fällen als erteilt:
beim Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch G-IT, welche vom Kunden zur Kenntnis genommen worden ist.
beim Vorliegen einer Offerte, wenn G-IT im stillschweigenden Einverständnis und im offenkundigen Wissen des Kunden mit der Realisierung begonnen hat.
beim Vorliegen einer direkt-mündlichen, mündlich-telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung.
3. Annullierung von Aufträgen
G-IT kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Auch kann G-IT die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunden die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht.
Wenn der Kunde gem. Punkt 2 erteilte Aufträge annulliert, werden in jedem Fall alle bisher erbrachten Leistungen und Lieferungen zur Zahlung fällig.
Bei der Annullierung von gem. Punkt 2 erteilten Aufträge werden ferner alle Leistungen zur Zahlung fällig, für welche bereits ein Termin oder ein in Tagen oder Wochen definierter Ausführungstermin bestand. Dabei ist G-IT berechtigt, 80 % der voraussichtlich anfallenden Leistungen zu verrechnen, sofern die Annullierung weniger als 24 Stunden vorher erfolgt. Bei einer Annullierung bis 2 - 3 Tage vorher fallen 50% zur Zahlung an.
Annullierungen, welche 7 Tage und mehr vorher erfolgen, werden ohne Kostenfolge anerkannt.
G-IT bemüht sich, vereinbarte Termine zur Verrichtung von Arbeitsleistungen wie Installationen, Reparaturen, Troubleshooting, etc. einzuhalten, behält sich aber das Recht vor, diese jederzeit und ohne Angabe von Gründen verschieben zu können. Kunden mit Wartungsverträgen werden mit Vorrang bedient.
4. Warenbestellungen und Liefertermine
Waren, welche G-IT im Auftrag oder im Wissen für einen Kunden bestellt müssen in jedem Fall entgegengenommen und bezahlt werden.
Ob eine Bestellung annulliert oder abgeändert werden kann, hängt von der bestellten Ware selbst und vom Goodwill des Lieferanten ab. Sieht sich „Gerber Informatikdienstleistungen“ ausserstande die Bestellung abzuändern oder rückgängig zu machen, so besteht Abnahmepflicht. G-IT kann jedoch anstelle der Abnahmepflicht eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Kaufpreises für Umtriebe, Lagerhaltung und entgangenem Gewinn anbieten, ist jedoch nicht dazu verpflichtet G-IT ist bemüht, den genannten Liefertermin gegenüber dem Kunden einzuhalten. Eventuelle Lieferbeschränkungen, welche G-IT selbst gegenüber ihren Lieferanten eingehen muss, gehen auf den Kunden bzw. den Abnehmer der Ware über.
5. Haftung
G-IT führt sämtliche Analysen, Arbeiten und Beratungen mit der grösstmöglichen Sorgfalt, in der nötigen Qualität und speditiv durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit kann G-IT jedoch keinerlei Haftung übernehmen.
Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden ausdrücklich wegbedungen, dies gilt namentlich auch für Schäden an aufgezeichneten Daten, Datenverlusten, Störungen oder Betriebsausfall im Zusammenhang mit der gelieferten Ware bzw. durch eine Service- oder sonstige Leistung von G-IT, entgangene Umsätze oder Gewinne, Ersatzansprüche Dritter und dergleichen. Auch bei der Anwendung von gelieferten Waren handelt der Empfänger in eigener Verantwortung. Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden auch hier ausdrücklich wegbedungen. Für die ordentliche Sicherstellung der Daten trägt in jedem Fall der Kunde selber die Verantwortung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Datenträger oder eine komplette Anlage zur Reparatur oder dergleichen der G-IT übergeben wird.
Die G-IT ist ermächtigt, zur Erfüllung der auftragsrechtlichen Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen mit dem Kunden Unterbeauftragte einzusetzen. Die G-IT Haftet nur für die gehörige Auswahl und Instruktion der Unterbeauftragten.
6. Programmlizenzen
Die Beschaffung und der Nachweis von Lizenzrechten für alle installierte Programme ist alleinige Sache des Kunden. G-IT übernimmt nach Möglichkeit die Lieferung der Software, nicht aber die Verantwortung für fehlende Lizenzen.
7. Garantie
Wenn nicht anders vereinbart wurde, gelten bei Warenlieferungen die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller. Diese sind auch direkt verantwortlich für die Erbringung der Garantieleistungen.
G-IT ist bei der Abwicklung von Garantiefällen behilflich. Wünscht der Kunde weitergehende Leistungen als der Hersteller garantiert oder anbietet, kann G-IT nach Möglichkeit diese Leistungen gegen Verrechnung erbringen.
8. Leistungen, Preise, Lieferung
Bei Dienstleistungen haftet G-IT nur für die übliche Sorgfalt, jedoch nicht für den Erfolg. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt, ab Geschäftsdomizil. Versandkosten wie Verpackung, Porto, Fracht, etc. werden separat in Rechnung gestellt.
9. Rücknahmen
Ohne spezielle Vereinbarung besteht für gelieferte Ware kein Rückgaberecht.
10. Beanstandungen
Der Auftrag gilt als erfüllt, falls der Kunde nicht innert 5 Tagen seit Erbringung der Leistung diese schriftlich bei G-IT beanstandet.
11. Zahlung, Zahlungsverzug
Wurde keine andere Vereinbarung getroffen, so sind Waren und Leistungen grundsätzlich bar bei Lieferung oder Ausführung zu bezahlen.
Wurde eine Rechnung vereinbart, muss die Zahlung spätestens innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist und ohne Abzug bei G-IT eingetroffen sein.
Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins erhoben. Zudem wird jeglicher zusätzlicher Inkassoaufwand voll gefordert.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten, die aus den vertraglichen Beziehungen zwischen der G-IT und dem Kunden entstehen ist Belp BE.
G-IT behält sich jedoch das Recht vor, Ansprüche nach eigener Wahl auch am Gerichtsstand des Wohnsitzes bzw. Sitzes des Kunden geltend zu machen.
Belp, 16. Februar 2006